Die Volksinitiative

Die Volksinitiative "Kinderschutz in Not- und Krisenzeiten"

– Schutz für Kinder anstatt Schutz vor Kindern –

 

Hamburgische Bürgerschaft und der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg werden aufgefordert, zum Kinderschutz in Not- und Krisenzeiten unverzüglich folgende Maßnahmen auf Landesebene umzusetzen:

  • Beendigung des anlasslosen Testens und keine Quarantäne für negativ getestete Kinder und Jugendliche
  • Aufhebung der generellen Pflicht zum Tragen der Maske für Kinder und Jugendliche in Schulen, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, öffentlichen Beförderungs- und Transportmitteln und sonstigen öffentlichen Einrichtungen
  • Senat und Bürgerschaft sollen auf Landesebene darauf hinwirken, dass keine Einschränkung von Kinderrechten zum vorbeugenden Bevölkerungsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz ohne vorherige sorgfältige Prüfung von Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit) stattfindet
  • Senat und Bürgerschaft sollen auf Landesebene darauf hinwirken, dass keine generelle oder gesonderte Impfpflicht für Kinder und Jugendliche für neu zugelassene Impfstoffe eingeführt wird
  • Keine Durchführung von Impfaktionen in Schulen und sonstigen Betreuungs- oder Bildungsangeboten oder mit Hilfe von Bildungsträgern
  • Keine Schließung von Schulen, Kindergärten und sonstigen Kinder- und Jugendeinrichtungen zum vorbeugenden Bevölkerungsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz

Begründung:

Kinder und Jugendliche haben in der Corona-Pandemie enorme Lasten aufgebürdet bekommen. Das oberste Interesse galt und gilt den vulnerablen Gruppen. Aber helfen die Maßnahmen den Schwächsten der Gesellschaft wirklich?

Die Maßnahmen für Kinder und Jugendliche wurden trotz monatelanger anhaltender niedriger Inzidenzen über den Sommer und einem nicht nachgewiesenen gesamtgesellschaftlichen Nutzen immer weiter fortgeführt, ohne dass die Verhältnismäßigkeit jemals überprüft wurde. Die Regierung stellt das Kindeswohl zugunsten einer potentiellen Infektionsgefahr zurück und missachtet dabei, dass die durch die Maßnahmen entstehenden und bereits entstandenen Kollateralschäden durch die allgemeine Gefährdungslage durch das SARS-CoV-2-Virus schon lange nicht mehr gerechtfertigt sind. Die vulnerablen Gruppen, die durch COVID-19 gefährdet sind, sind sehr alte Menschen und Menschen mit schweren Vorerkrankungen. Kinder und Jugendliche sind von schweren Verläufen äußerst selten betroffen. Sie als Gruppe in ihrer Gesundheit und ihren Rechten zu beeinträchtigen, um einen wie auch immer gearteten Vorteil für Erwachsene zu erreichen, ist nicht akzeptierbar und rechtlich nicht zulässig.

Es ist an der Zeit, endlich umzudenken.

Kinder und Jugendliche sind keine Treiber der Pandemie – Schulen kein Risikogebiet. Wir müssen unser Handeln auf die realen Risiken ausrichten. Kindheit und Jugend muss wieder Schutzraum sein und bleiben.

Wir wollen eine von Angst entkoppelte Gesundheitspolitik. Wir stehen für individuelle Eigenverantwortung statt Kontrollzwang und einseitiger Sicherheitskultur.

Es gilt, die Risikogruppen zu schützen, und denjenigen, die nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus gefährdet sind, eine Rückkehr in die Normalität zu erlauben.

Es gilt, physiologische, psychologische, soziale und evolutionsbiologische Aspekte über den rein virologischen Ansatz hinaus bei der Abwägung der Pandemie-Maßnahmen stärker zu berücksichtigen.

Die WHO definiert Gesundheit als mehr als die Abwesenheit von Krankheit 

„Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“ (Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.” WHO-Satzung)

Die Art von Politik, die wir derzeit erleben, hat Kindern vor allem Belastungen, Sorgen und Katastrophenszenarien zu bieten. Diese Art angstgesteuerter Politik von Erwachsenen, auf dem Rücken der Jüngsten ausgetragen, hat Folgen, die langfristig noch gar nicht abzusehen sind, jedoch bereits ihre Schatten vorauswerfen. Die Maßnahmen schädigen Kinder und Jugendliche bereits jetzt in ihrem physischen, psychischen und pädagogischen Wohl. Eine unverhältnismäßige Impfung, die für Kinder und Jugendliche aus gesundheitlichen Gründen nicht notwendig ist, birgt darüber hinaus die potentielle Gefahr einer dauerhaften Schädigung ihrer Gesundheit.

Ein Ende der gravierenden Einschränkungen ist nicht in Sicht. Die epidemische Lage nationaler Tragweite wurde über die Sommermonate verlängert, obwohl die Inzidenzen bundesweit auf einen sehr niedrigen Wert gefallen waren. Am 25.08.2021 wurde sie um weitere drei Monate bis zum 11.12.2021 verlängert.

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass selbst nach Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite nicht nur die Maßnahmen für ein Jahr fortgeführt, sondern auch neue Maßnahmen eingeführt und bestehende verschärft werden können.

Aus pädagogischen, medizinischen, psychologischen und evolutionsbiologischen Gründen ist es unserer Auffassung nach dringend erforderlich, für unsere Kinder und Jugendlichen endlich einen anderen Umgang mit den Corona-Maßnahmen einzufordern. Die Kinder und Jugendlichen wurden schon viel zu lange in ihren Grundbedürfnissen eingeschränkt: in ihrer Gesundheit, ihrer Lebensfreude, ihrem Bewegungsdrang, ihrer Möglichkeit, soziale Kontakte zu erleben.

Nach dem Grundsatz des Genfer Gelöbnisses darf „Unsicherheit einer gesundheitspolitischen Maßnahme nicht zu größeren Problemen führen als die zu verhindernde Erkrankung.“ Der Verordnungsgeber muss umgehend vom Krisenmanagement hin zu einem risikostratifizierten Handeln kommen, dass die medizinische Verhältnismäßigkeit der verordneten Maßnahmen überprüft. Er muss sein Handeln auf die realen und konkreten Risiken ausrichten, diese entsprechend bewerten und Verordnungen dementsprechend abmildern.

Hinweis: Die Volksinitiative ist ausgelaufen, es können keine Unterschriften mehr abgegeben werden.